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Personenabsicherung langfristiger Auslandsaufenthalte

In Zeiten der Globalisierung ist oft ein längerer Auslandsaufenthalt keine Ausnahme.

Das gilt sowohl für Einzelpersonen, die auf eigene Veranlassung allein oder mit den Familienangehörigen für längere Zeit (zum Teil auch dauerhaft) ins Ausland übersiedeln, wie auch für Unternehmen, die Mitarbeiter und deren Familienangehörige veranlassen, in einen anderen Kulturkreis zu wechseln. Alle Komponenten der Sozialversicherung können hierbei abgesichert werden, also Kranken-, Krankentagegeld-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.

Die Wahl der richtigen Absicherung ist gerade bei langfristigen oder dauerhaften Auslandsaufenthalten nicht einfach. Die Art des Aufenthaltes (deutscher Anstellungsvertrag oder Vertrag mit der Auslandsgesellschaft), vertragliche Bindungen mit dem Einsatzland (EU, Abkommensland, kein Abkommensland) und verbleibende Bindungen im Heimatland (Angehörige, Wohnsitz, etc.) haben erheblichen Einfluss.


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